Betriebssicherheitsverordnung

12. April, 2009 von  

Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Bereitstellung von Arbeitsmitteln und deren Benutzung bei der Arbeit, über Sicherheit beim Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen und über die Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes ist der lange und umständliche Name der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Diese Verordnung dient dem Arbeitsschutz im Betrieb und soll Unfälle verhindern. Verstöße gegen die Betriebssicherheitsverordnung können hohe Bußgelder nach sich ziehen und den Betriebsablauf im Unternehmen empfindlich stören. Überwachungsbedürftige Anlagen sind dabei ebenso Thema der Betriebssicherheitsverordnung wie die Arbeitsmittel, die vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellt werden. Zu den überwachungsbedürftigen Anlagen zählen u.a. Tankstellen und Flugbetankungsanlagen, Aufzugsanlagen, Lageranlagen und Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen.

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